Ich brauche mal wieder Hilfe beim Entziffern.
In dem ersten Erbleihbrief vom 6 Nov. 1665 ist zwar dem Ausdruck
„Frey eigen, ohne einige …………………….. ………. ………
„ immer Machen haben mag.
enthalten, allein unter demselben kann, der Natur der Sache nach kein anderen Befreiung,
als die landesherrlichen Steuern, auf Reichs und …… praestandis, weniger nicht von
Gemeinds Abgaben verstanden werden.