Beiträge von Ernaburga

    Mein Vorschlag:

    Quittung über 1500 fl W.W.
    Schreibe Eintausend Fünfhundert Gulden Wiener Währung welche die
    Hochgeborne Elise Grafin v. Wiezay geborne v. Dittmayer in Folge ersten
    Punktes des am 21ten December 831. geschlossenen Vertrags, als die mit
    1ten May l. J. fällige zweite Rata-Zahlung, auf Abschlag des Hochdeselben
    unterm 1ten April 818. von mir vorgestreckten Capitals pr 6000 f ww
    unter heutigen Dato richtig und baar zu meinen Handen erlegt hat.

    Eisenstadt im 3ten April 832
    Fürst Esterhazy


    l.J meint laufendes Jahres

    Lückenhafter Versuch


    Auf desfellige Weigerung

    des ..... ...... die dennoch nachgesuchte Trauung zu vollziehen, erwirkte sich die

    Schultzin einen Königl. Dispens und ließ sich der Pastor Görges in Lüneburg herbei

    dieses Paar am 24. Juli 1871 zu trauen.

    Mir ist keine Zahl bekannt. Es kann aber geschlossen werden, daß nur die innerhalb der totalitären Struktur notwendigen Glieder das Original zu lesen bekamen und entsprechend zu handeln hatten. Möglich ist natürlich auch ein "versehentliches" Durchstechen an unbefugte Bereiche, aber das ist meinerseits alles Spekulation.

    No 135

    Im Jahr Christi Achtzehnhundert und

    zehn den eilften November Abends neun

    uhr gebahr Maria Theresia Cleman

    des Moritz Cleman Beysaßen in dem

    zu hiesiger Pfarrei gehörigen .....

    Brughausen unverheirathete Tochter

    einen Sohn, welcher den zwölften des

    nahmlichen Monats getauft worden, und

    dabei die Namen Joann Henrich erhielt.

    Nach angeben der Mutter soll Vater

    seyen Joann Meyer ein Minnonist (dienend?)

    bey dem Conductor zu Brughausen.

    Gevattern waren:

    1. Henrich Cleman, deßen Stelle vertrat

    Anton Busch Nagelschmied zu Brughausen

    2. Maria Elisabeth Cleman unverheirathete

    Tochter des Joann Cleman daselbst

    welche gegenwärtiges Protokoll in Ab-

    wesenheit des angegebenen Vaters nur

    nebst mir dem Pfarrer, der die Taufe

    verrichtet, unterschrieben und respective

    unterzeichnet haben.

    Handzeichen der im Schreiben unerfahrnen

    Maria Elisabeth Cleman xxx

    Mal als Anfang (kursiv):


    Die Mannsstände im Chor betr.

    So werden die Herren Schultheiß und Gerichten Ihren Stand

    auf rechter Seid im Chor zu Libb zu einnehmen und

    nächst ihnen die Kirchen Seniores zunächst an den

    Pfarrstuhl zu stehen kommen. Sodann

    auf der anderen Seite des Pfarrstuhls der Schuldiener

    stehen. An die zugemachte Stuhl aber von der großen Thür zum

    Ring biß an den selben folgende Chorsänger wie auch

    alte und sonsten ehrbare Männer aus allen 3 Dörfern

    sowohl an der Thür zu Libb als ….. stehen : Nahmentl

    Wilhelm Hömberger zuerst, wann er nicht mehr ………….

    ist bis dahin bleibt er zunächst …………….

    Joh. Heinrich Nefferdorf von Libb, Wilhelm Harloß

    Hans Christ. Nefferdorf, Peter Hömberger, Wilhelm

    Raßel, …… Heinrich Michel Vorsteher. Wilhelm Michel,

    Joh. Heinrich Nefferdorf der Bruder zu W. Sergant

    Nefferdorf und Phil. Heinrich Wüst.

    4. Auf der Empohrbühne sollen auf allerfordersten Stand

    die ledigen Purschen stehen und den ältesten auf der Seith

    zu Libb oben an und diesem zunächst der etwas jüngere

    und so fort wie sie zum Nachtmahl gehen sie mögen von

    einem oder dem andern Ort sein, bis dieser Stand voll

    ist, die aber nicht in die selbe gehen müssen sich hinten

    an stellen auf die hinterste Bühne wo die Männer ein

    End haben. Und eben also soll es auch zu --------------

    gehalten und die jungen Pursch die forderste lange Bühne

    allein innhaben. Die Männern aber nach ihrem Alter zu nach

    sich stellen, welche aber dahin nicht

    Nr. 121, (mit Lücken)

    links am Rande:

    Brughausen

    No 918

    Anna Margaretha

    Meyer, welche

    durch die 1815,

    den 7ten Febr.

    erfolgte Ehe

    legitim geworden


    Im Jahre Christi Achtzehnhundert und zehn

    den ein und dreyßigsten Julius nachmittags

    drey uhr gebahr Ana Maria Elisabeth Brandenburg

    des Henrich Brandenburg Beysaßen und

    Nagelschmidt in dem zu hiesiger Pfarrei ge-

    hörigen T.... Brughausen unverheirathete

    Tochter eine Tochter, welche den ersten August

    getauft worden, und dabei die Namen

    Anna Margaretha erhielt.

    als Vater dazu hat sich bekennt Joannes

    Meyer ein Mennonist zu Brughausen.

    1. Anna Catharina Kesting, gebohrene Rummel

    2. Bernard Brandenburg Nagelschmied daselbst

    welche gegenwärtiges Protokoll in Abwesenheit

    des Vaters nur nebst mir dem Pfarrer, der

    die Taufe verrichtet, unterschrieben und

    respective unterzeichnet haben.

    Handzeichen der im schreiben unerfahrenen

    Anna Catharina Kesting, gebohrene Rummel xxx

    Da es auf der nächsten Seite weitergeht, diese hier:

    sit, text in l. recti defendi ff. at Judie

    l. hac autem § recti defendi ff exquib

    causs. in prossess catue. Roßbach in process

    at Defensorit n. 25. 26

    Wenn dann vermeintlich ahngegebener

    defensor solche zue Recht erforderte Cau-

    tion im geringsten noch nicht zu Werck

    gerichtet, viel weniger sich deroselben

    erbotten, So kann Clagender Ahnwaldt

    derowegen Ihn zue dieser ahngemasten

    defension keines weges zulaßen, Allder-

    weill er auch kein Mandatum ad Acta

    gebracht, undt weill es zu Recht heist

    quod non legitime comparere, et om

    nino non comparere parie sint, .......

    jura vulgata, hierumb so thuet Clagen-

    der Ahnwaldt des beclagten Vergehen

    samb in meliori forma beschuldigen,

    Mitt bitte, dorauff den kunthbaren

    Rechten gemeß, im Rechten zuerkennen

    undt auszusprechen

    Unndt ob er wohl ohne furgehende Recht-

    Bei folgendem Anliegen geht es weniger um Entzifferung, als Hilfe lateinischer Art.

    Es handelt sich um den Ausschnitt einer Prozeßakte, Mordfall, Täter flüchtig (causea absentio), in der Verteidigung der Vater als Vertretung, samt Anwalt. Wir sind an dem Punkt, wo sich die Anwälte gegenseitig ihre großen Uhren zeigen, und da beginnt das Problem. Es wird sehr lateinisch. Nun weiß ich, daß hier einige mit dem Latein, anders als ich, kein echtes Problem haben.

    Falls also bitte jemand im Text schauen könnte, ob da etwas tragendes herauskommt, wäre ich sehr erfreut. Für Lesefehler des Lateins meinerseits, möchte ich mich vorab entschuldigen.

    Mein Gelesenes:

    gelaßen, unndt allso denselben ipso facto

    vor habilem in hac criminali causa er-

    kant, unndt saget darauff zu ablehnunge

    gegeners Person, undt den vorgeschützten

    Exceptionen kürtzlichen, das vermöge den

    Allgemeinen beschriebenen Rechte sich erstlich

    unndt um alle wege gebüret, das der Jenige

    so sich nomine defensorio eines andern

    halben ahngeben, undt causae absentio alle-

    geiern will, zur gewöhnlichen satisdation

    ad stringiret unndt verbunden, Cui alium

    IG inquit in judicio defendit, satisdare

    seu idonei cavere tonetur, I. sed et te,

    ... Defendere ff at probat. quin imo licet

    Mandantum, quod adversa pars obijcere

    possit forsan habeat, adhuc tamen satis-

    dare tenebitur, Dec. in loco quod hic

    & nemo n.i. ff at R. Jur. per l. si ad

    defendum ff judic. solvi. Ratio est

    manifesta et evidens, quod nunquam

    idonei rem tue atue alienam, nisi qui

    quismodi satisdationem prästare paratus


    Eberswalde den

    17. November 1949

    Die nebenstehende sei-

    nerzeit unzuständiger-

    weise vorgenommene

    Beurkundung wird

    auf Grund der allgemei-

    nen Anordnung der

    Provinzialverwaltung

    Mark Brandenburg

    (Runderlaß Nr 212

    16 Stb. 413/46) gelöscht,

    nachdem der Sterbefall

    durch das zuständige örtliche

    Standesamt in Milmersdorf

    Kreis Templin unter

    Nr. 2/1949 beurkundet

    worden ist.

    Der Standesbeamte