Posts by Ernaburga

    No 135

    Im Jahr Christi Achtzehnhundert und

    zehn den eilften November Abends neun

    uhr gebahr Maria Theresia Cleman

    des Moritz Cleman Beysaßen in dem

    zu hiesiger Pfarrei gehörigen .....

    Brughausen unverheirathete Tochter

    einen Sohn, welcher den zwölften des

    nahmlichen Monats getauft worden, und

    dabei die Namen Joann Henrich erhielt.

    Nach angeben der Mutter soll Vater

    seyen Joann Meyer ein Minnonist (dienend?)

    bey dem Conductor zu Brughausen.

    Gevattern waren:

    1. Henrich Cleman, deßen Stelle vertrat

    Anton Busch Nagelschmied zu Brughausen

    2. Maria Elisabeth Cleman unverheirathete

    Tochter des Joann Cleman daselbst

    welche gegenwärtiges Protokoll in Ab-

    wesenheit des angegebenen Vaters nur

    nebst mir dem Pfarrer, der die Taufe

    verrichtet, unterschrieben und respective

    unterzeichnet haben.

    Handzeichen der im Schreiben unerfahrnen

    Maria Elisabeth Cleman xxx

    Mal als Anfang (kursiv):


    Die Mannsstände im Chor betr.

    So werden die Herren Schultheiß und Gerichten Ihren Stand

    auf rechter Seid im Chor zu Libb zu einnehmen und

    nächst ihnen die Kirchen Seniores zunächst an den

    Pfarrstuhl zu stehen kommen. Sodann

    auf der anderen Seite des Pfarrstuhls der Schuldiener

    stehen. An die zugemachte Stuhl aber von der großen Thür zum

    Ring biß an den selben folgende Chorsänger wie auch

    alte und sonsten ehrbare Männer aus allen 3 Dörfern

    sowohl an der Thür zu Libb als ….. stehen : Nahmentl

    Wilhelm Hömberger zuerst, wann er nicht mehr ………….

    ist bis dahin bleibt er zunächst …………….

    Joh. Heinrich Nefferdorf von Libb, Wilhelm Harloß

    Hans Christ. Nefferdorf, Peter Hömberger, Wilhelm

    Raßel, …… Heinrich Michel Vorsteher. Wilhelm Michel,

    Joh. Heinrich Nefferdorf der Bruder zu W. Sergant

    Nefferdorf und Phil. Heinrich Wüst.

    4. Auf der Empohrbühne sollen auf allerfordersten Stand

    die ledigen Purschen stehen und den ältesten auf der Seith

    zu Libb oben an und diesem zunächst der etwas jüngere

    und so fort wie sie zum Nachtmahl gehen sie mögen von

    einem oder dem andern Ort sein, bis dieser Stand voll

    ist, die aber nicht in die selbe gehen müssen sich hinten

    an stellen auf die hinterste Bühne wo die Männer ein

    End haben. Und eben also soll es auch zu --------------

    gehalten und die jungen Pursch die forderste lange Bühne

    allein innhaben. Die Männern aber nach ihrem Alter zu nach

    sich stellen, welche aber dahin nicht

    Nr. 121, (mit Lücken)

    links am Rande:

    Brughausen

    No 918

    Anna Margaretha

    Meyer, welche

    durch die 1815,

    den 7ten Febr.

    erfolgte Ehe

    legitim geworden


    Im Jahre Christi Achtzehnhundert und zehn

    den ein und dreyßigsten Julius nachmittags

    drey uhr gebahr Ana Maria Elisabeth Brandenburg

    des Henrich Brandenburg Beysaßen und

    Nagelschmidt in dem zu hiesiger Pfarrei ge-

    hörigen T.... Brughausen unverheirathete

    Tochter eine Tochter, welche den ersten August

    getauft worden, und dabei die Namen

    Anna Margaretha erhielt.

    als Vater dazu hat sich bekennt Joannes

    Meyer ein Mennonist zu Brughausen.

    1. Anna Catharina Kesting, gebohrene Rummel

    2. Bernard Brandenburg Nagelschmied daselbst

    welche gegenwärtiges Protokoll in Abwesenheit

    des Vaters nur nebst mir dem Pfarrer, der

    die Taufe verrichtet, unterschrieben und

    respective unterzeichnet haben.

    Handzeichen der im schreiben unerfahrenen

    Anna Catharina Kesting, gebohrene Rummel xxx

    Bild 2

    Meine Worte eingefügt, meine Änderungen schräg/fett

    cum, remissione der

    eingeschickten Implora-

    tion gedachter Gemeinhei-

    ten, recommunicanda

    ohnzuverhalten (ohne Verzug): In dieser

    Sachen komme es ganz al-

    lein auf die Vorfragen

    an , ob nach der ab exteris

    eingeholten Urtheil vom

    22ten Febr. 1804 worauf

    sich Imploranten (etwa: Bittsteller) in

    ihren Klagen bezögen, und

    Da es auf der nächsten Seite weitergeht, diese hier:

    sit, text in l. recti defendi ff. at Judie

    l. hac autem § recti defendi ff exquib

    causs. in prossess catue. Roßbach in process

    at Defensorit n. 25. 26

    Wenn dann vermeintlich ahngegebener

    defensor solche zue Recht erforderte Cau-

    tion im geringsten noch nicht zu Werck

    gerichtet, viel weniger sich deroselben

    erbotten, So kann Clagender Ahnwaldt

    derowegen Ihn zue dieser ahngemasten

    defension keines weges zulaßen, Allder-

    weill er auch kein Mandatum ad Acta

    gebracht, undt weill es zu Recht heist

    quod non legitime comparere, et om

    nino non comparere parie sint, .......

    jura vulgata, hierumb so thuet Clagen-

    der Ahnwaldt des beclagten Vergehen

    samb in meliori forma beschuldigen,

    Mitt bitte, dorauff den kunthbaren

    Rechten gemeß, im Rechten zuerkennen

    undt auszusprechen

    Unndt ob er wohl ohne furgehende Recht-

    Bei folgendem Anliegen geht es weniger um Entzifferung, als Hilfe lateinischer Art.

    Es handelt sich um den Ausschnitt einer Prozeßakte, Mordfall, Täter flüchtig (causea absentio), in der Verteidigung der Vater als Vertretung, samt Anwalt. Wir sind an dem Punkt, wo sich die Anwälte gegenseitig ihre großen Uhren zeigen, und da beginnt das Problem. Es wird sehr lateinisch. Nun weiß ich, daß hier einige mit dem Latein, anders als ich, kein echtes Problem haben.

    Falls also bitte jemand im Text schauen könnte, ob da etwas tragendes herauskommt, wäre ich sehr erfreut. Für Lesefehler des Lateins meinerseits, möchte ich mich vorab entschuldigen.

    Mein Gelesenes:

    gelaßen, unndt allso denselben ipso facto

    vor habilem in hac criminali causa er-

    kant, unndt saget darauff zu ablehnunge

    gegeners Person, undt den vorgeschützten

    Exceptionen kürtzlichen, das vermöge den

    Allgemeinen beschriebenen Rechte sich erstlich

    unndt um alle wege gebüret, das der Jenige

    so sich nomine defensorio eines andern

    halben ahngeben, undt causae absentio alle-

    geiern will, zur gewöhnlichen satisdation

    ad stringiret unndt verbunden, Cui alium

    IG inquit in judicio defendit, satisdare

    seu idonei cavere tonetur, I. sed et te,

    ... Defendere ff at probat. quin imo licet

    Mandantum, quod adversa pars obijcere

    possit forsan habeat, adhuc tamen satis-

    dare tenebitur, Dec. in loco quod hic

    & nemo n.i. ff at R. Jur. per l. si ad

    defendum ff judic. solvi. Ratio est

    manifesta et evidens, quod nunquam

    idonei rem tue atue alienam, nisi qui

    quismodi satisdationem prästare paratus


    Eberswalde den

    17. November 1949

    Die nebenstehende sei-

    nerzeit unzuständiger-

    weise vorgenommene

    Beurkundung wird

    auf Grund der allgemei-

    nen Anordnung der

    Provinzialverwaltung

    Mark Brandenburg

    (Runderlaß Nr 212

    16 Stb. 413/46) gelöscht,

    nachdem der Sterbefall

    durch das zuständige örtliche

    Standesamt in Milmersdorf

    Kreis Templin unter

    Nr. 2/1949 beurkundet

    worden ist.

    Der Standesbeamte

    Ganz große Kunst, ich ziehe meinen Hut.

    Predigtbuch erscheint plausibel, besonders durch das buch am Ende.

    An Kosten hatte ich auch schon gedacht, ich denke mal das passt so.

    Die Kirchleute erscheinen dann wie durch Wunderhand.

    Bei wohldienliche habe ich Bauchschmerzen. Passt zwar gut in den Text, aber selbst bei dieser ausgezeichneten Schrift, scheinen wir in der Deutung doppelt so viele Buchstaben zu brauchen.

    Vorzustellen kann ich mir schlecht vorstellen, da das Doppel-L eher wie ein Doppel-D aussieht, vielleicht auch wie LD - eventuell anzumelden?, aber dafür gibt es kein M.

    Große Ehrfurcht für die Übertragung Hermanns Kommentar, dann müßte vor dem 16. Mai Heinrichs stehen, ich bin begeistert.

    Vielen, vielen Dank.

    Ich bitte um Mitraten bei folgendem Briefteil. Mehr Text zum Vergleich gibt es leider nicht.

    Es handelt sich um den unteren Teil eines Circulars an den Superintendenten von Benshausen bei Suhl gerichtet, in dem Das Königliche Consistorium der Provinz Sachsen ein Predigtbuch empfiehlt.

    Dies ist nun zum einen die "Weiterleitung", andererseits die Bestellung, offensichtlich der umliegenden Diozesen.

    Die Kameraden haben sich sicher gut gekannt und jeder konnte mit dem hier geschriebenen problemlos etwas anfangen - ich leider nicht ?(

    ______an die hochehrwürdigen Herren Dioceſen-

    Geistlichen mit der Genehmig, dieſes wohl ____

    ____________________________________________________
    und event. die Bestellungen bald _________ zu machen

    Bensh. d. 4/3 64

    _______ bestellt _________________________________ 2 Exemp

    _________d 14 Mai 65 __________________________ best 1 Ex

    Suhl, den 16 Mai 1865 , _________________zugleich für

    dn abwes. Ob_____

    _____________ 16 Mai Ich _______________

    ________________
    Herrmann

    Alb___________ den 16/5 1865 ___________ bestellt 1 Exem-

    plar

    Vielen Dank