Hüfner u. Tischer
allhier
Der Ort muß woanders stehen, oder als Kirchbuch von ... , ist es klar
Hüfner u. Tischer
allhier
Der Ort muß woanders stehen, oder als Kirchbuch von ... , ist es klar
Stollberg und Seyfersdorf passen, meiner Ansicht nach.
Ich lese
Weißbäcker und Seyfersdorf
ehel. Tochter
in Coswig
bietet sich an, liegt schräg gegenüber auf der anderen Elbseite
Da es auf der nächsten Seite weitergeht, diese hier:
sit, text in l. recti defendi ff. at Judie
l. hac autem § recti defendi ff exquib
causs. in prossess catue. Roßbach in process
at Defensorit n. 25. 26
Wenn dann vermeintlich ahngegebener
defensor solche zue Recht erforderte Cau-
tion im geringsten noch nicht zu Werck
gerichtet, viel weniger sich deroselben
erbotten, So kann Clagender Ahnwaldt
derowegen Ihn zue dieser ahngemasten
defension keines weges zulaßen, Allder-
weill er auch kein Mandatum ad Acta
gebracht, undt weill es zu Recht heist
quod non legitime comparere, et om
nino non comparere parie sint, .......
jura vulgata, hierumb so thuet Clagen-
der Ahnwaldt des beclagten Vergehen
samb in meliori forma beschuldigen,
Mitt bitte, dorauff den kunthbaren
Rechten gemeß, im Rechten zuerkennen
undt auszusprechen
Unndt ob er wohl ohne furgehende Recht-
Bei folgendem Anliegen geht es weniger um Entzifferung, als Hilfe lateinischer Art.
Es handelt sich um den Ausschnitt einer Prozeßakte, Mordfall, Täter flüchtig (causea absentio), in der Verteidigung der Vater als Vertretung, samt Anwalt. Wir sind an dem Punkt, wo sich die Anwälte gegenseitig ihre großen Uhren zeigen, und da beginnt das Problem. Es wird sehr lateinisch. Nun weiß ich, daß hier einige mit dem Latein, anders als ich, kein echtes Problem haben.
Falls also bitte jemand im Text schauen könnte, ob da etwas tragendes herauskommt, wäre ich sehr erfreut. Für Lesefehler des Lateins meinerseits, möchte ich mich vorab entschuldigen.
Mein Gelesenes:
gelaßen, unndt allso denselben ipso facto
vor habilem in hac criminali causa er-
kant, unndt saget darauff zu ablehnunge
gegeners Person, undt den vorgeschützten
Exceptionen kürtzlichen, das vermöge den
Allgemeinen beschriebenen Rechte sich erstlich
unndt um alle wege gebüret, das der Jenige
so sich nomine defensorio eines andern
halben ahngeben, undt causae absentio alle-
geiern will, zur gewöhnlichen satisdation
ad stringiret unndt verbunden, Cui alium
IG inquit in judicio defendit, satisdare
seu idonei cavere tonetur, I. sed et te,
... Defendere ff at probat. quin imo licet
Mandantum, quod adversa pars obijcere
possit forsan habeat, adhuc tamen satis-
dare tenebitur, Dec. in loco quod hic
& nemo n.i. ff at R. Jur. per l. si ad
defendum ff judic. solvi. Ratio est
manifesta et evidens, quod nunquam
idonei rem tue atue alienam, nisi qui
quismodi satisdationem prästare paratus
Eberswalde den
17. November 1949
Die nebenstehende sei-
nerzeit unzuständiger-
weise vorgenommene
Beurkundung wird
auf Grund der allgemei-
nen Anordnung der
Provinzialverwaltung
Mark Brandenburg
(Runderlaß Nr 212
16 Stb. 413/46) gelöscht,
nachdem der Sterbefall
durch das zuständige örtliche
Standesamt in Milmersdorf
Kreis Templin unter
Nr. 2/1949 beurkundet
worden ist.
Der Standesbeamte
Der Arbeiter Robert Schack legitimiert
p.m.s.(?) das Kind am 28. August 1898
Leon, Emma (Tochter der unver-
ehelichten Ernestina Leon
Neuenhagen
Sehr schön, das Üben hat sich gelohnt.
Vater Joh. Hinrich Ahrens Wirthsme(?)n
und Krüger .... in NW
Meyer von
Ahr(steng)hause(n)?
Ganz große Kunst, ich ziehe meinen Hut.
Predigtbuch erscheint plausibel, besonders durch das buch am Ende.
An Kosten hatte ich auch schon gedacht, ich denke mal das passt so.
Die Kirchleute erscheinen dann wie durch Wunderhand.
Bei wohldienliche habe ich Bauchschmerzen. Passt zwar gut in den Text, aber selbst bei dieser ausgezeichneten Schrift, scheinen wir in der Deutung doppelt so viele Buchstaben zu brauchen.
Vorzustellen kann ich mir schlecht vorstellen, da das Doppel-L eher wie ein Doppel-D aussieht, vielleicht auch wie LD - eventuell anzumelden?, aber dafür gibt es kein M.
Große Ehrfurcht für die Übertragung Hermanns Kommentar, dann müßte vor dem 16. Mai Heinrichs stehen, ich bin begeistert.
Vielen, vielen Dank.
Ich bitte um Mitraten bei folgendem Briefteil. Mehr Text zum Vergleich gibt es leider nicht.
Es handelt sich um den unteren Teil eines Circulars an den Superintendenten von Benshausen bei Suhl gerichtet, in dem Das Königliche Consistorium der Provinz Sachsen ein Predigtbuch empfiehlt.
Dies ist nun zum einen die "Weiterleitung", andererseits die Bestellung, offensichtlich der umliegenden Diozesen.
Die Kameraden haben sich sicher gut gekannt und jeder konnte mit dem hier geschriebenen problemlos etwas anfangen - ich leider nicht
______an die hochehrwürdigen Herren Dioceſen-
Geistlichen mit der Genehmig, dieſes wohl ____
____________________________________________________
und event. die Bestellungen bald _________ zu machen
Bensh. d. 4/3 64
_______ bestellt _________________________________ 2 Exemp
_________d 14 Mai 65 __________________________ best 1 Ex
Suhl, den 16 Mai 1865 , _________________zugleich für
dn abwes. Ob_____
_____________ 16 Mai Ich _______________
________________
Herrmann
Alb___________ den 16/5 1865 ___________ bestellt 1 Exem-
plar
Vielen Dank
... Marie Weydemann aus Bremen von Grebenstein bei
darunter Cassel
letze Zeile sind die Paten 2. Anna Haitemayer
Wunderbar, dankeschön
Großartig, danke.
Und ich hatte eine ganze Zeile komplett unterschlagen
Ich wende mich mit meinen Unsicherheiten wieder an die Profis. Es scheint eher das Konzept als der eigentliche Brief zu sein, deshalb wohl etwas unsauber.
In Befriedigung der in den
Kulturplan cr 1850 Hub 36 u. 39 ver-
anschlagten Saatkampen an
der Trift zum Schutz der dies-
jährigen Nadelholz Kultur
No 7 des 2ten Nachtrags - Anschlag
sind die in der hier beifolgen(d)
Holzverkaufsliste bezeichneten
Hölzer verwendet worden
Königl. Regierung bitte ich
deshalb gehorsamst, die Genehmigung
zu dieser Abgabe
nachträglich ......... er-
theilen zu wollen
Der Oberförster
Exellent, herzlichen Dank.