Gründung einer katholischen Kirchengemeinde im Jahr 1804

  • Für eine Hilfe Transkriptionshilfe wäre ich sehr dankbar

    Ich habe die Ortsangaben aus Datenschutzgründen gelöscht. Wer mehr über das Thema wissen möchte, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

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    ……… …….. den 10ten April umständlich enthält. Da nun zu xxxxxxxx nirmalen eine Pfarrei existiert hat, sondern die Klosterkirche eine blose Stifts-Kirche, und eine priorat Gotteshaus gewesen ist, so hin dem auch die ……. Conventation die Actus parochiales an den katholischen Religrat …… in der Vogtei xxxxxxxxxx, welche sämtlich zur Kirchspiels-Pfarrei zu xxxxxxxxxx gehören, nur praevia exprehsa dispenhatiene ……… heben; so lässet sich auch in so lange noch keine Pfarrei zu xxxxxxxxxx gedenken, bis von höchsten Landes Herrschaft dergleichen angeordner worden ist, nam deregula parochia in parochia non datur. Zutreffend ist dem hiesigen Amt bis dato noch gar nichts bekannt, dass der zeitherige Dispenhations-… in der katholischen Stiftskirche zu xxxxxxxxxx

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    Zum Nachteil der protestantischen Kirchspielspfarrei xxxxxxxxxx, zu einem wirklichen Pfarrei-Recht erhoben worden sei. Ich stelle demnach höherer Entschließung ………. …… ….. allenfalls Hr Land Dechand Kühn zu Camp von der wahren Beschaffenheit des xxxxxxxxxxxx Kirchen Zustandes schriftlich oder mündlich belehren, oder aber über den allegirten ……. Pahsus stillschweigends …….geben solle.

    xxxxxxxxxxx den 3 ten März 1804

    xxxxxxxx

  • Blatt 1 von 2

    Nieder - Rhein den 10ten April umständlich ent-

    hält. Da nun zu ... niemalen eine

    Pfarrey existiret hat, sondern die Closter-

    Kirche eine blose Stifts-Kirche, und ein pri-

    vat Gotteshauß gewesen ist, so hin denn

    auch die dasige Conventualen die Actus paro-

    chiales an den katholischen Religionsverwand-

    ten in der Vogtei ... , welche sämtlich

    zur Kirchspiels-Pfarre zu ... gehören,

    nur praevia expressa dispensatione verrichtet

    haben; so läßet sich auch in so lange noch

    keine Pfarrey zu ... gedenken, bis

    von höchster Landesherrschaft dergleichen

    angeordnet worden ist, nam de regula

    parochia in parochia non datur. Indessen ist

    dem hiesigen Amt bis dato noch gar nichts

    bekannt, daß der zeitherige Dispensations-Fuß ?

    in der katholischen Stiftskirche zu ...

    LG

    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Michael_Nagel (7. Juli 2024 um 21:06)

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