Für die Planung einer Bahnlinie durch Oſtthüringen im Jahr 1870 wurden die Landbeſitzer informiert, daß hierzu von ihnen Land gegen eine Entſchädigung von der preußiſchen Regierung beſchlagnahmt wird. Ich habe zum beſſeren Einleſen die geſamte erſte Seite hier eingeſtellt.
In der Mitte des Dokuments findet Ihr eine Aufliſtung der Entſchädigungsſummen. (Die Angaben ſind Ruthen, Silbergroſchen und Pfennige.) Bei dem Unterpunkt c kann ich ein Wort nicht leſen. Möglicherweiſe ein Begriff, der nicht mehr gebräuchlich iſt. Da bräuchte ich Eure Hilfe.
Hier meine bisherige Übertragung:
Erfurt, den 30: Juni 1870
In Sachen, betreffend die zum Bau der Gera-Eichichter
Eisenbahn erforderlichen Expropriationen[1]
erteilt die unterzeichnete Königliche Regierung zum Bescheide:
daß
1. Das dem Jacob Wilhelm Wölfel zu Oepitz gehörige
in der Flur Oepitz, Ziegenrück'es Kreises belegene
Grundstück welches sub Vol. 32 pag. No 24 des Hypo-
thekenbuchs und unter No: 91 der Separationskarte von Oepitz
eingetragen und auf den beigehefteten, von dem Königlichen
Feldmesser Rudolph
gefertigten Plane verzeichnet ist, angeblich von 1 Morgen
und 134,4 □Ruthen Flächeninhalt,
im Wege des Expropriation für die Summe von
a. an Grundentschädigung (pro Morgen 425 rth) 742 rth 10 Sgr - d
b. an Fruchtentschädigung (pro Morgen 18 rth) 21 rth 13 Sgr 2 d
c. für ... 100 rth -
Der Thüringischen Eisenbahngesellschaft, wie hiermit geschieht, als Eigenthum
zuzusprechen;
2. Die genannte Eisenbahngesellschaft schuldig, sofort sobald
dies Resultat vollstreckbar geworden ist, die Kauf-
summe von 873 rth, 23 Sgr, 2 d buchstäblich: “Achthundert drei und
Siebenzig Thaler drei und Zwanzig Silbergroschen Zwei Pfennige
nebst 5 % Zinsen vom 2: Juni d. Jr. an den Expro-
primten zu zahlen
3. Die durch das Expropriations-Verfahren entstandene baa-
ren Auslagen der Thüringischen Eisen-
bahngesellschaft zur Last zu legen.
Gründe:
[1] Synonym für Enteignung.