Posts by Mart

    Hallo zusammen,

    ich arbeite aktuell an der Entzifferung von alten, handschriftlichen Stammbaum-Notizen (Umfeld Altes Stammbuch Nidwalden, 16. Jahrhundert) zur Familie Durrer (Thürrer) aus Stans/Dallenwil.

    Ein bestimmter Eintrag bereitet mir Kopfzerbrechen, da der transkribierte Familienname lokal nicht zu existieren scheint. Der Textabschnitt lautet:

    Quote

    „Arnoldt Thürrer und Dorothe Schüöman ehe Weingartner, Margreth Thürrer sein Schwester“

    Meine Fragen an die Runde:

    1. „Schüöman“: Da der Name Schüöman oder Schürmann im alten Nidwalden historisch nicht als alt-einheimisches Geschlecht belegt ist, vermute ich hier einen typischen Lesefehler der Kurrentschrift. Könnte es sich hierbei um eine Verschreibung/Fehllesung von Scheuber (Schüöber / Schüber) oder evtl. Schumacher handeln? Ein Endungs-„ber“ wird ja online oft fälschlicherweise als „man“ indiziert.
    2. „ehe Weingartner“: Bezieht sich dieser Zusatz nach der Grammatik alter Rats- und Teilungsrodel eher auf Dorothe (z. B. als Witwe eines Weingartner) oder ist die Satzstruktur so zu verstehen, dass Margreth Thürrer (die Schwester) die Ehefrau von Weingartner war?

    Ich freue mich über jede paläografische Einschätzung oder lokale Expertise aus Unterwalden!

    Viele Grüsse,

    Martin Bucher

    Hallo zusammen,

    Aus dem Alten Stammbuch von Nidwalden (Schweiz) . Es geht um eine Notiz bezüglich der Familie Achermann aus Buochs, vermutlich aus dem 16. Jahrhundert.

    Ich habe einen ersten Transkriptionsversuch gewagt, bin mir aber vor allem im Mittelteil extrem unsicher und zweifle an meiner eigenen Lesart.

    Mein aktueller Leseversuch:

    Quote

    Zeile 1: Claus Acherman, Heinis Zeile 2: Brüeder, und Clausen Sohn, hat: a[nno] uff abster= Zeile 3: ben sein Vaters, das anholzen sein Vatter Zeile 4: alles lauth Stifft Jahrzeit büechern z'buoch

    Meine Fragen an die Runde:

    1. Der Begriff „anholzen“: Lese ich das richtig? Falls ja: Handelt es sich hierbei um das historische Recht der Anholzung (also das verbriefte Holzbezugsrecht aus den genossenschaftlichen oder Allmend-Wäldern)?
    2. Grammatik/Sinn im Mittelteil: Der Übergang von Zeile 3 zu Zeile 4 („...das anholzen sein Vatter alles lauth...“) wirkt holprig. Fehlt hier am Ende von Zeile 3 ein Genitiv (seines Vaters) oder ein Verb, oder war dieser Telegrammstil in den Stammbüchern üblich?
    3. Kontext: Verstehe ich es richtig, dass dieser jüngere Claus beim Tod seines Vaters dessen alte Rechte beansprucht hat und sich dabei als rechtliches Fundament auf das Buochser Jahrzeitbuch berufen hat?

    Ein scharfes Foto des Ausschnitts lade ich direkt im Anhang/in den Kommentaren hoch. Ich freue mich über jede Korrektur der einzelnen Buchstaben und Worte!

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich hoffe, Hilfe beim Lesen von Altdeutsch in genealogischen Dokumenten zu finden, die ich gerade studiere – manches davon ist mir zu übersteigen! Außerdem Entschuldigung für Google Translate – vielleicht ist es besser, auf korrektem Englisch zu schreiben?

    was Ich lesen kann:Caspar Zelger ,Vreni ???,Heini???,Vreni Fassbinder ???

    Danke Viel mahl.

    Martin Bucher,Kanada