Lesehilfe & Verständnisfrage: Rechtliche Notiz aus dem Stammbuch Nidwalden (16. Jh.)

  • Hallo zusammen,

    Aus dem Alten Stammbuch von Nidwalden (Schweiz) . Es geht um eine Notiz bezüglich der Familie Achermann aus Buochs, vermutlich aus dem 16. Jahrhundert.

    Ich habe einen ersten Transkriptionsversuch gewagt, bin mir aber vor allem im Mittelteil extrem unsicher und zweifle an meiner eigenen Lesart.

    Mein aktueller Leseversuch:

    Quote

    Zeile 1: Claus Acherman, Heinis Zeile 2: Brüeder, und Clausen Sohn, hat: a[nno] uff abster= Zeile 3: ben sein Vaters, das anholzen sein Vatter Zeile 4: alles lauth Stifft Jahrzeit büechern z'buoch

    Meine Fragen an die Runde:

    1. Der Begriff „anholzen“: Lese ich das richtig? Falls ja: Handelt es sich hierbei um das historische Recht der Anholzung (also das verbriefte Holzbezugsrecht aus den genossenschaftlichen oder Allmend-Wäldern)?
    2. Grammatik/Sinn im Mittelteil: Der Übergang von Zeile 3 zu Zeile 4 („...das anholzen sein Vatter alles lauth...“) wirkt holprig. Fehlt hier am Ende von Zeile 3 ein Genitiv (seines Vaters) oder ein Verb, oder war dieser Telegrammstil in den Stammbüchern üblich?
    3. Kontext: Verstehe ich es richtig, dass dieser jüngere Claus beim Tod seines Vaters dessen alte Rechte beansprucht hat und sich dabei als rechtliches Fundament auf das Buochser Jahrzeitbuch berufen hat?

    Ein scharfes Foto des Ausschnitts lade ich direkt im Anhang/in den Kommentaren hoch. Ich freue mich über jede Korrektur der einzelnen Buchstaben und Worte!

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo,

    ich tue mich auch schwer. Aber ich sehe vor dem "holzen" drei Buchstaben. Nun kommt von dem Wort darüber ein Unterstrich, was die Sache nicht vereinfacht. Und ich lese vor diesem Wort kein "das", sondern eher "?ei" und der erste Buchstabe ist ein Großbuchstabe.

    VG

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