Der zweite Vermerk

  • 20250626_103942.odt


    Act. ??? ???? M.? d. 22/1. 51


    Unsere Hauptverfügung vom 16. Oktober ?

    No. 21238.I. des Consessionsgesuch des Elster-

    mann in Rehayn betreffend, ist von Eur:

    Hochwohlgeboren unserer Erinnerungs-Ver.

    Fügung vom 18. November ? No. 24100 un-

    ??????? noch nicht erledigt. Es wird daher die

    baldige Erledigung desselben, und zwar späte-

    stens innerhalb 8 Tagen oder binnen gleicher

    Frist eine Anzeige von den Hinderungs-Ur-

    sachen bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe

    von 1 RTaler hierdurch in Erinnerung gebracht.

    Merseburg, den 7. Januar 1851

    Königliche Regierung, Abteilung des Inneren


    An

    den Königlichen Landrath

    Herrn von Kleist

    Hochwohlgeboren

    zu

    Herzberg

  • Akt. gehors. beigef. pr. d. 22/1. 51

    Citissime!

    Unsere Handverfügung vom 16. October pr.

    No. 21238.I. das Consessionsgesuch des Elster-

    mann in Rehayn betreffend, ist von Ew.

    Hochwohlgeboren unserer Erinnerungs-Ver-

    fügung vom 18. November pr. No. 24100 un-

    geachtet noch nicht erledigt.

    LG

    Michael

    Edited once, last by Michael_Nagel (July 9, 2025 at 9:31 PM).

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