Anlage eines neuen bürgerlichen Friedhofes in einem Dorf im Herzogtum Nassau 1837

  • Es klemmt mal wieder bei einigen Wörtern bzw. deren Deutung.

    Bild 1

    Die Erbauung, Unterhaltung

    und Benutzung der Todtenhöfe ist ledig-

    lich eine Angelegenheit der Polizey und

    der bürgerlichen Gemeinde und jedem kirch-

    lichen ……. entzogen.

    Bild 2

    Es versteht sich übrigens von selbst, daß

    der neue Todtenhof zu xxxxxxxxxx nach

    katholischem Ritus …………………… ist.

    Bild 3

    Die Anlagen ihres Berichts geben

    wir ………… zurück.

    Wiesbaden, den 31. März 1837

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